Was ist ein Naturpark

Wertvolle Natur- und Kulturlandschaften

Bio-Diversität & bedeutende Lebensgemeinschaften

Naturparke sind wertvolle Natur- und Kulturlandschaften, die von Naturschutzabteilungen der Bundesländer als Schutzgebiete verordnet werden können. Sie bieten eine einmalige und besondere Landschaftsvielfalt, die durch einen interessanten Reichtum von Tier- und Pflanzenarten sowie bedeutenden Lebensgemeinschaften ausgezeichnet sind. Neben Naturlandschaften werden Kulturlandschaften, die durch das Zusammenwirken von Mensch und Natur im Laufe der Zeit geformt wurden, gepflegt und erhalten.


Im Bundesland Tirol sind gegenwärtig fünf Naturparke offiziell anerkannt. Die Bezeichnung Naturpark ist eine Auszeichnung – ein Prädikat – für ein geschütztes Gebiet und stellt daher keine eigene Schutzkategorie dar.
Das Tiroler Naturschutzgesetz 2005 beschreibt einen Naturpark in Paragraph 12 folgendermaßen:
„Die Landesregierung kann allgemein zugängliche, für die Erholung in der freien Natur oder für die Vermittlung von Wissen über die Natur besonders geeignete und zu diesem Zweck entsprechend ausgestaltete und gepflegte Landschaftsschutz-, Ruhe-, Naturschutz- und Sonderschutzgebiete oder Teile davon durch Verordnung zum Naturpark erklären.“

Die österreichischen Naturparke

Naturschutz, Bildung und Erholung

Der Bestand und die Weiterentwicklung dieser geschützten Landschaftsräume ist ein wichtiges Anliegen der 48 österreichischen Naturparke (Stand: 05.03.2014; www.naturparke.at). Laut Verband der Naturparke Österreichs nehmen diese Naturparke Österreichweit zusammen eine Fläche von rund 500.000 ha (Stand: 05.03.2014; www.naturparke.at) ein.

Der Verband der Naturparke Österreichs (VNÖ) beschreibt einen Naturpark wie folgt:
„Ein Naturpark ist ein geschützter Landschaftsraum, der aus dem Zusammenwirken von Mensch und Natur entstanden ist. Oft handelt es sich um Landschaftsräume, die im Laufe von Jahrhunderten die heutige Gestalt bekommen haben und durch die Menschen, die hier leben und wirtschaften, durch schonende Formen der Landnutzung und der Landschaftspflege erhalten werden sollen. Im Naturpark wird diese Kulturlandschaft von besonderem ästhetischen Reiz für den Besucher durch spezielle Einrichtungen erschlossen und als Erholungsraum zugänglich gemacht.“

Diese Erklärungen beinhalten bereits drei wichtige Funktionen eines Naturparks – Naturschutz, Bildung und Erholung. Ein viertes bedeutendes Aufgabenfeld bildet die Regionalentwicklung. Jedoch haben die Naturparke in Tirol ihre Aufgaben erweitert, sodass nun fünf Säulen die Tiroler Naturparke tragen.

Die fünf Säulen

Verhaltensregeln

für ein naturverträgliches Miteinander

Der Naturpark Tiroler Lech ist ein Stück atemberaubende Natur mit eindrucksvollen Landschaften und lädt zum Entspannen und Entdecken ein. Lassen Sie sich von der Schönheit der Wildflusslandschaft verzaubern und finden Sie Ruhe und Erholung bei einer Wanderung durch die einzigartige Natur! Die Natur am Tiroler Lech ist sehr wertvoll und unter Schutz gestellt, daher bitten wir Sie, die Natur umweltgerecht und naturschonend zu (be-) handeln und folgende Bitten mit auf den Weg zu nehmen:

carry in – carry out

Bitte hinterlassen Sie keine Abfälle in der Natur und entsorgen Sie ihren Müll fachgerecht. So tragen Sie zu intakten Ökosystemen und Nahrungsketten bei, frei von Verunreinigungen wie Schadstoffe, Mikroplastik etc.

Schutz der Tiere und Pflanzen

Im Naturpark stehen Tiere und Pflanzen unter Schutz. Daher entnehmen Sie bitte keine Naturmaterialien, Tiere, Pilze und Pflanzen. So bleibt die Vielfalt und Naturschönheit für alle Gebietsbesuchenden ein Genuss.

Campieren und Lagern

Bitte nutzen Sie die ausgewiesenen Campingplätze in Reutte, Vorderhornbach und Häselgehr. Zelten und Campieren jeglicher Art sind verboten.

Natur ohne Motoren

Bitte beachten Sie alle Fahrverbotstafeln und vermeiden Sie den Betrieb von motorisierten Fahrzeugen abseits öffentlicher Straßen. Nehmen Sie möglichst die öffentlichen Verkehrsmittel in Anspruch!

Feuermachen nur in gekennzeichneten Bereichen

Lagerfeuer im Schutzgebiet ist nicht erlaubt. Offenes Feuer ist Gefahrenquelle für Mensch und Natur, bitte nutzen Sie die ausgewiesenen Grillplätze, die für dieses Naturerleben zur Verfügung stehen.

Hunde an die Leine

Hunde müssen im gesamten Schutzgebiet an der Leine geführt werden. Bitte vermeiden Sie so Störungen der gefährdeten und geschützten Natur, die Hunde als natürliche Feinde wahrnehmen.

Lauschen, nicht Lärmen

Genießen Sie die Ruhe und die wohltuenden Geräusche in der Natur und vermeiden Sie unnötige Lärmentwicklung. So nehmen Sie Rücksicht auf andere Erholungssuchende und auf Wildtiere.

Markierte Wege nutzen

Bitte bleiben Sie auf den markierten Wegen!

Keine Fluggeräte

Im Schutzgebietes ist das Überfliegen mit Fluggeräten wie Drohnen ohne behördliche Ausnahmeregelung nicht erlaubt.

Bitte während der Brutzeit von Ende April bis Mitte August die Schotterbänke nicht betreten!
Tragen Sie so zum Schutz der bodenbrütenden Vögel wie Flussuferläufer und Flussregenpfeifer bei. Menschen und Hunde gehören zu den größten Störfaktoren der geschützten Vogelarten.

Vielen herzlichen Dank!