Bildergalerie

Bildergalerie 1

Einige schöne Bilder entlang des Lechs im Bereich unteres Lechtal bei Forchach.

Fotos: Mario Posch, Salvemini Sergio

Verhaltensregeln

für ein naturverträgliches Miteinander

Der Naturpark Tiroler Lech ist ein Stück atemberaubende Natur mit eindrucksvollen Landschaften und lädt zum Entspannen und Entdecken ein. Lassen Sie sich von der Schönheit der Wildflusslandschaft verzaubern und finden Sie Ruhe und Erholung bei einer Wanderung durch die einzigartige Natur! Die Natur am Tiroler Lech ist sehr wertvoll und unter Schutz gestellt, daher bitten wir Sie, die Natur umweltgerecht und naturschonend zu (be-) handeln und folgende Bitten mit auf den Weg zu nehmen:

carry in – carry out

Bitte hinterlassen Sie keine Abfälle in der Natur und entsorgen Sie ihren Müll fachgerecht. So tragen Sie zu intakten Ökosystemen und Nahrungsketten bei, frei von Verunreinigungen wie Schadstoffe, Mikroplastik etc.

Schutz der Tiere und Pflanzen

Im Naturpark stehen Tiere und Pflanzen unter Schutz. Daher entnehmen Sie bitte keine Naturmaterialien, Tiere, Pilze und Pflanzen. So bleibt die Vielfalt und Naturschönheit für alle Gebietsbesuchenden ein Genuss.

Campieren und Lagern

Bitte nutzen Sie die ausgewiesenen Campingplätze in Reutte, Vorderhornbach und Häselgehr. Zelten und Campieren jeglicher Art sind verboten.

Natur ohne Motoren

Bitte beachten Sie alle Fahrverbotstafeln und vermeiden Sie den Betrieb von motorisierten Fahrzeugen abseits öffentlicher Straßen. Nehmen Sie möglichst die öffentlichen Verkehrsmittel in Anspruch!

Feuermachen nur in gekennzeichneten Bereichen

Lagerfeuer im Schutzgebiet ist nicht erlaubt. Offenes Feuer ist Gefahrenquelle für Mensch und Natur, bitte nutzen Sie die ausgewiesenen Grillplätze, die für dieses Naturerleben zur Verfügung stehen.

Hunde an die Leine

Hunde müssen im gesamten Schutzgebiet an der Leine geführt werden. Bitte vermeiden Sie so Störungen der gefährdeten und geschützten Natur, die Hunde als natürliche Feinde wahrnehmen.

Lauschen, nicht Lärmen

Genießen Sie die Ruhe und die wohltuenden Geräusche in der Natur und vermeiden Sie unnötige Lärmentwicklung. So nehmen Sie Rücksicht auf andere Erholungssuchende und auf Wildtiere.

Markierte Wege nutzen

Bitte bleiben Sie auf den markierten Wegen!

Keine Fluggeräte

Im Schutzgebietes ist das Überfliegen mit Fluggeräten wie Drohnen ohne behördliche Ausnahmeregelung nicht erlaubt.

Bitte während der Brutzeit von Ende April bis Mitte August die Schotterbänke nicht betreten!
Tragen Sie so zum Schutz der bodenbrütenden Vögel wie Flussuferläufer und Flussregenpfeifer bei. Menschen und Hunde gehören zu den größten Störfaktoren der geschützten Vogelarten.

Vielen herzlichen Dank!